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   LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17   

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https://dejure.org/2017,95256
LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17 (https://dejure.org/2017,95256)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2017 - L 2 R 564/17 (https://dejure.org/2017,95256)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - L 2 R 564/17 (https://dejure.org/2017,95256)
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  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Entscheidend ist insbesondere, ob der Geschäftsführer als Gesellschafter über die Rechtsmacht verfügt, ihm als Geschäftsführer nicht genehme Beschlüsse der Gesellschaft zu verhindern, was aus den Mehrheitsverhältnissen in der Gesellschaft herzuleiten ist (vgl. BSG, Urteile vom 11. November 2015, B 12 R 2/14 R und B 12 KR 13/14 R und B 12 KR 10/14 R).

    Nur derjenige, der aufgrund seiner Kapitalbeteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen hat, ist selbstständig tätig (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R - BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -).

    Demgegenüber geht das BSG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Fremdgeschäftsführer (Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile) in der Regel in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Auch die frühere Betriebsprüfung mit ihrer Schlussbesprechung und der in diesem Zusammenhang ergangene Bescheid vom 20. Januar 2012 entfalteten auch aus sonstigen Gründen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R und vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R - BSGE 115, 1 bis 11), welcher sich das SG anschließe, keine Bindungswirkung und vermittele der Klägerin keinen "Bestandsschutz" gegenüber einer neuerlichen bzw. weiteren Beitragsforderung, die der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide entgegenstehen könnte.

    Außerdem hat das SG zutreffend darauf verwiesen, dass (allgemein) von früheren Betriebsprüfungen mit einer Schlussbesprechung der in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide keine Bindungswirkung ausgeht und geprüften Unternehmen kein "Bestandsschutz" gegenüber einer neuerlichen bzw. weiteren Beitragsforderung zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R -).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Das BSG bejaht eine selbstständige Tätigkeit, wenn der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist und als solcher entweder Mehrheitsgesellschafter ist oder über eine Sperrminorität der Gestalt verfügt, dass er an ihn gerichtete Weisungen verhindern kann (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Entscheidend ist insbesondere, ob der Geschäftsführer als Gesellschafter über die Rechtsmacht verfügt, ihm als Geschäftsführer nicht genehme Beschlüsse der Gesellschaft zu verhindern, was aus den Mehrheitsverhältnissen in der Gesellschaft herzuleiten ist (vgl. BSG, Urteile vom 11. November 2015, B 12 R 2/14 R und B 12 KR 13/14 R und B 12 KR 10/14 R).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Entscheidend ist insbesondere, ob der Geschäftsführer als Gesellschafter über die Rechtsmacht verfügt, ihm als Geschäftsführer nicht genehme Beschlüsse der Gesellschaft zu verhindern, was aus den Mehrheitsverhältnissen in der Gesellschaft herzuleiten ist (vgl. BSG, Urteile vom 11. November 2015, B 12 R 2/14 R und B 12 KR 13/14 R und B 12 KR 10/14 R).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R - BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -).
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Die Statuszuordnung kann nicht vom rein faktischen, nicht rechtlich gebundenen und daher jederzeit abänderbaren Verhalten der Beteiligten abhängig gemacht werden; eine solche "Schönwetter-Selbstständigkeit" (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R -) ist abzulehnen.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Auch die frühere Betriebsprüfung mit ihrer Schlussbesprechung und der in diesem Zusammenhang ergangene Bescheid vom 20. Januar 2012 entfalteten auch aus sonstigen Gründen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R und vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R - BSGE 115, 1 bis 11), welcher sich das SG anschließe, keine Bindungswirkung und vermittele der Klägerin keinen "Bestandsschutz" gegenüber einer neuerlichen bzw. weiteren Beitragsforderung, die der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide entgegenstehen könnte.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2017 - L 2 R 564/17
    Die Beigeladenen Ziff. 1 und Ziff. 2 haben im Rahmen ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Klägerin auch kein unternehmerisches Risiko getragen, welches nach der Rechtsprechung ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium für die Frage, ob eine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig einzuschätzen ist, darstellt (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Mai 2014 - L 4 KR 1024/13 -).
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